Behandlungskosten

Bei gesetzlich versicherten Paaren

Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Seit 2004 wurden die Bedingungen für die Kinderwunschbehandlung für gesetzlich Versicherte vom Gesetzgeber geändert.

Weiterhin besteht eine komplette Kostenübernahme:

  • für Beratungsgespräche
  • für Diagnostik der ungewollten Kinderlosigkeit
  • für Behandlungskosten, sofern es sich um eine rein hormongestützte Behandlung handelt.

Bestimmte Voraussetzungen müssen für eine künstliche Befruchtung (Samenübertragungen oder In-vitro-Fertilisationen) erfüllt sein, damit die Krankenkasse 50% der Behandlungskosten (Medikamente, Arzt, Labor) übernimmt:

  • Die geplante Behandlung muss Aussicht auf Erfolg haben und die Kinderlosigkeit kann mit anderen Maßnahmen nicht behoben werden.
  • Das Paar muss miteinander verheiratet sein
  • Frau und Mann müssen mindestens 25 Jahre alt sein, die Frau darf nicht älter als 40 und der Mann nicht älter als 50 Jahre sein.
  • Außerdem muss die Frau einen ausreichenden Schutz gegen eine Rötelninfektion haben und beide Partner müssen auf Hepatitis und HIV untersucht werden.
  • Es muss VOR Behandlungsbeginn ein Antrag auf Kostenübernahme der Kinderwunschbehandlung (sog. Behandlungsplan) vorliegen. Dieser muss von den Krankenkassen genehmigt werden.

Er darf nur von zugelassenen, für Reproduktionsmedizin qualifizierten Ärzten ausgestellt werden.

Durch eine Sterilisation eines Partners geht der generelle Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse verloren.

Kostenanteil

Die unten stehende Tabelle gibt Aufschluss darüber, welche Maßnahmen unter §27a SGB V (künstliche Befruchtung) fallen, welchen Eigenanteil gesetzlich krankenversicherte Patienten in etwa übernehmen müssen und wie viele Therapien die Krankenkasse maximal finanziell unterstützt, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. In den aufgeführten Beträgen sind die Kosten für Arzt- und Laborleistungen enthalten.

Leistung

50% Eigenanteil
Medikamente
50% Eigenanteil
Arzt u. Labor
50% Eigenanteil
Gesamtkosten
max.
Anzahl
Insemination
ohne hormonelle Stimulation
  40,00 €  60,00  €  100,00 €8
Insemination im
hormonell stimulierten
Zyklus
400,00 €100,00 €  500,00 €3
IVF-Therapie800,00 €750,00 €1550,00 €3*
ICSI-Therapie800,00 €950,00 €1750,00 €3*

 * Die dritte IVF- bzw. ICSI-Behandlung wird nur dann gewährt, wenn in den beiden ersten Therapien eine Befruchtung eingetreten ist.  Nach Eintritt einer Schwangerschaft besteht erneut Anspruch auf 50% Kostenübernahme einer weiteren Therapie, d.h. dass diese eine Behandlung, die zur Schwangerschaft geführt hat, noch einmal wiederholt werden darf. Sollten mehr als drei Behandlungszyklen zum Erreichen einer Schwangerschaft nötig sein, kann das Paar die Behandlung selbstverständlich auf eigene Kosten fortsetzen.

Die in der Tabelle genannten Kosten sind Durchschnittswerte. Sie können je nach verordnetem Arzneimittel und erforderlicher Dosis variieren.

Da die Patienten bereits 50 % der Medikamentenkosten tragen, entfällt die sonst übliche Zuzahlung.

Oben genannte Voraussetzungen gelten nur, wenn ein von der Krankenkasse genehmigter Behandlungsplan vorliegt. Auf eigene Rechnung sind alle Kinderwunschbehandlungen unbeschränkt durchführbar.

Kosten selbst finanzierter Therapie können als „ außergewöhnliche Belastung“ bei der Steuer geltend gemacht werden.

Bei privat versicherten Patienten

Dieses trifft zu, wenn mindestens einer von beiden Partnern privat versichert ist.

Für die Kostenübernahme gelten individuelle Bedingungen.

Bei den privaten Krankenversicherungen können die Kosten der Behandlungen nur übernommen werden, wenn die versicherte Person auch der „Verursacher“ der ungewollten Kinderlosigkeit ist (das sog. „Verursacherprinzip“).

Es empfiehlt sich auf alle Fälle, einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Diesen Antrag erstellen wir und schicken Ihnen diesen zur Weiterleitung an Ihre Kasse zu.

Je nach Krankenkassenkonstellation (z.B. ein Partner gesetzlich, ein Partner privat versichert) und Ursachen werden die Behandlungskosten in unterschiedlichster Form beantragt. Wir helfen Ihnen dabei!

Wenn die private Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen sollte, können Sie jederzeit mit einer Behandlung beginnen, müssen aber dann die Kosten im Selbstzahlermodus begleichen.

Informationen zur Corona-Pandemie

Liebe Patientinnen und Patienten!

Anders als vor der Corona Pandemie bieten wir keine freie Sprechstunde mehr an – bitte vereinbaren Sie für jeden Ihrer Besuche bei uns einen Termin.

Telefonisch erreichen Sie unsere Praxis in der Zeit von MO, DI, DO von 07:00 bis 16:30 Uhr, MI und FR von 07:00 bis 14:00 Uhr.

Für den Start neuer Behandlungszyklen bitten wir Sie beiliegende Patienteninformation» zu lesen und als Zeichen Ihres Einverständnisses von beiden unterschrieben zum Therapiestart mit zu bringen.
Eine am 29.01.2021 veröffentlichte Information gynäkologischer und reproduktionsmedizinischer Fachgesellschaften
finden Sie hier im Download: Covid-19-Impfung von Schwangeren und Frauen mit Kinderwunsch»

Das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wird uns sicher noch einige Zeit begleiten.

Deshalb beachten Sie bitte folgende Hinweise, um sich und andere zu schützen:
· Sollten Sie Symptome eines Atemwegsinfektes oder grippalen Infektes wie Husten, Schnupfen, Fieber, Muskel-
und Gelenkschmerzen haben, bitten wir Sie, uns unbedingt VOR Betreten der Praxis telefonisch zu kontaktieren.
· Sollten Sie innerhalb der letzten 14 Tage VOR geplantem Besuch in unserer Praxis Kontakt zu einer Person mit
bekannter Corona- Infektion gehabt haben, bitten wir um das Verschieben eines Behandlungsbeginns oder
eines Diagnostiktermins. Sollten Sie sich IM Behandlungszyklus befinden, informieren Sie uns. Das gibt uns die
Möglichkeit Sie weiterhin zu behandeln und weitere Maßnahmen zur Risikominimierung für uns und Ihre Mit-
patienten zu ergreifen.
· Bitte tragen Sie bei Besuchen in unserer Praxis eine Mund-Nase-Bedeckung.

Wir haben zwischenzeitlich Ausstattungs- und Organisationsstrukturen geschaffen, die eine Ansteckungsgefahr möglichst gering halten.

Wir bitten Sie, uns darin zu unterstützen – unabhängig vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist es notwendig, dass
· Sie den Mindestabstand von > 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten
· Sie weiterhin die Händehygiene beachten
· Sie nur in die Armbeuge niesen oder husten – das hilft uns allen!

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Ihr Praxisteam